Zwar wissen wir das alle, aber es ist doch gut, wenn der Bayerische Oberste Rechnungshof (OHR) dies in seinem Prüfbericht 2023 feststellt, denn das hat eine öffentliche Wirkung und die Staatsregierung kann nicht so einfach das Gegenteil behaupten. 

Der Bayerisch OHR ist wie der vom Bund zwar eine Staatsbehörde, aber nicht weisungsgebunden, er prüft, ob die Staatsregierung ihren Etat auftragsgemäß (wie in den Gesetzen festgeschrieben) und auch verfassungsgemäß ausgegeben hat und mit den Steuergeldern sparsam umgegangen ist. Nicht verwechseln mit dem Bund der Steuerzahler, den gibt es auch noch, der ist aber keine staatliche Behörde. Der Bayerische OHR prüfte heuer 20 Schwerpunktthemen darunter war unter anderen die Barrierefreiheit bei Museen und Tourismusinfrastruktur dran. Recht negativ wird vermerkt, dass 2013 die Staatsregierung die Barrierefreiheit für 2023 verkündet hat, aber hier „noch ein erheblicher Nachholbedarf besteht“. Das Fazit sieht so aus: „Bei den befragten staatlichen Museen ergab sich ein erheblicher Verbesserungsbedarf. 40% der Museen verfügen über keine PKW-Stellplätze für Menschen mit Behinderung, bei 80% fehlen Bodenstrukturen für blinde Menschen im Eingangsbereich. Über 70% der Handläufe und Stufenmarkierungen waren nicht entsprechend den Vorgaben zur Barrierefreiheit ausgeführt. Auch die Museumsangebote selbst konnten von Menschen mit Behinderung nicht umfassend wahrgenommen werden. Beispiel: Über 80% der Museen vermitteln ihre Angebote nicht über mindestens zwei der Sinne Hören, Sehen und Tasten und hielten damit eine wichtige Barrierefreiheit-Regel nicht ein. Zudem waren lediglich 50% der Internetangebote und mobilen Anwendungen barrierefrei. Obwohl sich die Museumsleitungen bei der OHR-Befragung zur Barrierefreiheit sehr aufgeschlossen zeigten, hielten 77% keinen Plan für mögliche Verbesserungen vor.“ 

Auch bei der öffentlichen touristischen Infrastruktur sieht es nicht besser aus, “obwohl wie der ORH feststellt“ dies laut Förderrichtlinien sicherzustellen war“. Der OHR wertete Angaben der Regierungen zu 66 Maßnahmen aus, 12 davon wurden näher geprüft. „Dabei musste er feststellen, dass die Fördervoraussetzung „Barrierefreiheit“ von den 7 Regierungen nicht ausreichend beachtet wurde.  Immerhin: Die zwischenzeitliche Änderung der Richtlinien durch das Wirtschaftsministerium und die Beteiligung des Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung sind wichtige Schritte in die richtige Richtung“. Wenn wir uns allerdings allein darauf verlassen, kann das noch sehr lange dauern. Was mit den Geldern geschehen ist, die für die Barrierefreiheit vorgesehen waren und um wie viel er sich hier handelt, wird allerdings auch nicht erwähnt. 

Carola Walla