Ein Freund lebt schon lange in Neuhausen in einem Gründerzeithaus mit lauter Eigentumswohnungen.
Das Besondere an diesem Haus ist, dass die Eigentümer in den 1990er Jahren das Gebäude gemeinsam renoviert haben und das Haus seitdem reihum von den Mitbewohnern selbstverwaltet wird. Bis auf eine Wohnung, wo die Eigentümer inzwischen aus Altersgründen nicht mehr drin wohnen können, wohnen in allen Wohnungen nach wie vor die Eigentümer. Unser Freund erzählte uns, dass jetzt aber der Fall eingetreten ist, dass ein Bewohner aus dem vierten Stock, die Treppen nicht mehr aus eigener Kraft schafft. Ein Aufzug kam aus baulichen Gründen nicht in Frage, also beschloss die Hausgemeinschaft einstimmig einen Treppenlift bis in den vierten, den höchsten, Stock zu einzubauen. Ein Teil der Kosten wird aus den Rücklagen der Hausgemeinschaft finanziert, den anderen Teil zahlen alle Wohnungseigentümer anteilig, je nach dem in welchem Stockwerk sie wohnen, die im Hochparterre zahlen natürlich weniger als die in der vierten Etage.
Warum finde ich das so ein tolles Beispiel der Solidarität? Ist das nicht selbstverständlich, nein ist es leider nicht, denn ich kenne ein paar Fälle, wo ein Treppenlift sogar dann an der Hausgemeinschaft gescheitert ist, wenn derjenige, der ihn brauchte, sämtliche Kosten übernommen hätte. Denn ein Treppenlift ist eine bauliche Veränderung, die Einstimmigkeit erfordert und meistens stimmt einer der Eigentümer dagegen. Bei einer Wohnungsbaugesellschaft hat man dagegen einen Rechtsanspruch darauf, einen Treppenlift einzubauen, sofern dies baulich möglich ist Die Kosten muss man aber ganz alleine tragen. Außerdem muss man eine Kaution, für einen Rückbau bei Auszug hinterlegen. Das sind ganz schön viele Hindernisse!
Carola Walla