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Mittlerweile ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit mehr als sechs Monaten in Kraft (wir berichteten in unserer letztjährigen Maiausgabe) und nach deren Homepage hat am 11.12.2008 die Republik Korea als 43. Staat die Konvention ratifiziert.

Und die Europäische Union? Während in Brüssel “historische“ Gipfeltreffen abgehalten werden, scheint die Behindertenpolitik und damit auch die Behindertenrechtskonvention als Ausdruck von deren Bemühungen um eine Verbesserung des Alltags für Behinderte in vielen Bereichen auf europäischer Ebene ins Hintertreffen geraten zu sein: bislang haben lediglich vier der insgesamt 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union Konvention und Protokoll ratifiziert (Stand: 15.12.2008; es handelt sich um Österreich, Ungarn, Slowenien und Spanien), von den übrigen Staaten haben neun nur die Konvention unterzeichnet (darunter Lettland als letztes Mitgliedsland im Juli 2008), und die Unterzeichnung des Protokolls durch Frankreich resultiert von Ende September dieses Jahres. Dieser Artikel soll jedoch nicht die zögerliche Haltung der meisten europäischen Staaten bei der Ratifizierung der so bedeutsamen UN-Behindertenrechtskonvention thematisieren oder deren Ursachen beleuchten, feststeht aber jedenfalls, dass in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise eine durch internationale Rechtsakte abgesicherte Behindertenpolitik nicht an erster Stelle der europäischen Agenda steht.

Umso erfreulicher ist daher, dass der Ratifikationsprozess in Deutschland zwei Jahre nach Annahme der Konvention durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen und ca. 21 Monate nach deren Unterzeichnung seitens der Bundesrepublik Deutschland endlich auch ratifiziert werden wird. Nachdem der Bundestag Anfang Dezember die Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, ist ein entsprechender Beschluss des Bundesrats noch vor Weihnachten (aber nach Redaktionsschluss) vorgesehen, so dass einer baldigen Geltung der Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland nichts mehr im Wege stehen dürfte. Auch wenn Deutschland in der Vergangenheit immer wieder den bereits erreichten hohen Standard bei Gleichstellung und Förderung behinderter Menschen betont hat, weist die deutsche Rechtsordnung unter Zugrundelegung der Prinzipien der Behindertenrechtskonvention auch erhebliche Defizite auf, vor allem in den Bereichen „Teilhabe am Arbeitsleben“, „Barrierefreiheit“ und „inklusive Bildung“. Wer die Vorgänge um die Genehmigung der Waldorfschule Emmendingen als integrative Schule in Baden-Württemberg oder die Forderungen von Eltervereinen aus Nordrhein-Westfalen in der Presse verfolgt hat, bekommt eine Ahnung davon, welche Anstoßwirkung für die Behindertenpolitik und die Belange behinderter Menschen das Inkrafttreten der Konvention in Deutschland haben wird.

Nachdem auch Barack Obama angekündigt hat, dass die Vereinigten Staaten die Behindertenrechtskonvention ratifizieren wollen, was bislang unter Hinweis auf die dort bereits geltenden Gesetze ja immer abgelehnt wurde, besteht Hoffnung, dass sich auch auf internationaler Ebene etwas bewegen wird.

Wolfgang Vogl