Seit 1.1.23 haben mehr Menschen Anspruch auf Wohngeld!
Um den Jahreswechsel stellte der VDK fest, dass Millionen von Menschen ihre Ansprüche auf Sozialleistungen (auf viele Millionen €) verfallen lassen. Die Presse und die Politik griffen das Thema begierig auf und auch die Politik vergoss, wie es mir schien Krokodilstränen über all die armen Menschen, die die ihnen zustehenden Leistungen verfallen lassen. Dabei wurde auf die Erhöhung des Wohngeldes verwiesen als tolle Errungenschaft der Regierung. Ich sage deshalb Krokodilstränen, weil es natürlich den Bundeshaushalt bzw. die städtischen Haushalte schont, wenn möglichst Wenige z.B. Altersgrundsicherung oder Wohngeld oder weitere Sozialleistungen beantragen. Außerdem ist es immer noch eine entwürdigende Prozedur, die man über sich ergehen lassen muss, viele Unterlagen muss man beibringen und man muss selbst aktiv werden, was nicht jede/r kann. Bei allen diesen Leistungen muss man sein Einkommen und sein Vermögen nachweisen und oft scheitert es an nur geringen Beträgen, die man darüber liegt. Aber trotzdem, sollten alle, die eine Chance auf die Sozialleistungen haben, einen Antrag stellen, wir vom CBF sind dabei, wenn gewünscht, auch behilflich. Denn gerade in einer so teuren Stadt wie München mit den hohen Lebenshaltungskosten und den Mieten in schwindelnder Höhe, kommt es auf jeden Cent zum Leben an.
Ich will hier zwei Leistungen erläutern, die man, auch wenn man sonst keine Sozialleistungen bezieht, erhalten kann. Das eine ist das Wohngeld und das andere ist der München-Pass, eine speziell auf München zugeschnittene Leistung.
Das sogenannte Wohngeld Plus gilt ab dem 1.1.2023. Die durchschnittliche Wohngeldhöhe soll sich nach Angaben der Regierung um mehr als 190 € pro Monat erhöhen und damit eine Verdoppelung des bisherigen Wohngelds auf durchschnittlich 380 € sein. Da sich aber auch die Einkommensgrenze erhöht, wird von einer Verdreifachung Wohngeldberechtigter ausgegangen. Was dazu führt, dass es einen Antragsstau gibt, gezahlt wird aber von dem Monat der Antragstellung an. Wer schon Wohngeld bezieht, braucht keinen neuen Antrag zu stellen.
Die Einkommensgrenzen sind deutlich gestiegen und betragen so ungefähr bei einer Person im Haushalt: 21.600 €, 32.400 € bei zwei und bei drei Personen (mit einem Kind) 40.800 €. Einige Rechtsanwälte behaupten, dass sich der Freibetrag bei über 60-jährigen auf über 87.000 € erhöhen würde. So etwas müssen dann wohl die Gerichte klären. Aber Vorsicht mit diesen Zahlen! Sie gelten nur als ungefähre Richtschnur, denn die Einkommensgrenzen sind auch abhängig von der Stufe, in die die jeweilige Stadt eingestuft ist, in der auch die Höchstmieten festgelegt sind. Die Wohnungsgröße spielt anders als bei den Sozialleistungen nach SGB keine Rolle.
Da die Einkommensgrenzen von so vielen Faktoren abhängen, würde ich jeder/m Interessierten raten im Internet auf dem Wohngeldrechner, den der Berliner Senat zur Verfügung stellt, nachzuschauen. Zu finden ist er auf der Homepage der Stadt München. Dort kann man unverbindlich ausrechnen, ob er oder sie etwas bekommen kann. Die Adresse lautet: stadt.muenchen/service/info/bewilligungsstelle-fuer-wohngeld10245406/.
Jetzt wollte ich aber selbst eine Musterrechnung damit durchführen: Eine Person, Rentner, Jahreseinkommen 18.000 €, unter 100% schwerbehindert mit Pflegebedarf, 40 qm, 600 € Nettomiete….
Ich muss gestehen, dass ich schon bei der Eingabe des Einkommens gescheitert bin, obwohl ich kein Feld mehr gefunden habe, das ich hätte ausfüllen können, schien immer wieder ein Kasten auf „Fehler! Alle Felder ausfüllen“, ich kam also gar nicht dazu die Miete einzutragen. Ich wünsche allen anderen mehr Erfolg! Ich weiß nicht, ob es an mir oder am Rechner lag! Im Internet sind noch einige andere Wohngeldrechner zu finden.
Die Vermögensgrenzen sind auch erheblich erhöht worden: 60.000 € für eine Person im Haushalt und pro weitere Person je 30.000 €.
Die Heizkosten werden mit einer Pauschale berücksichtigt. Soweit zum Wohngeld Plus, es lohnt sich bestimmt für viele einen Antrag zu stellen, die vorher keine Aussicht auf Erfolg hatten. Erhältlich sind die Anträge in der Stadtinformation am Marienplatz, im Amt für Wohnen und Migration und in den Sozialbürgerhäusern. Für den Landkreis München im Landratsamt München.
Und jetzt zum München Pass, er ist eine „freiwillige Leistung der Landeshauptstadt München“ und er kann ebenfalls in den Sozialbürgerhäusern der Landeshauptstadt beantragt werden. Er soll Menschen und vor allem Familien mit geringem Einkommen in der reichen Stadt München gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Anders als das Wohngeld können ihn auch Bezieher von Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt etc. erhalten und er gilt auch für Freiwillige im Sozialen oder ökologischen Jahr oder Bundesfreiwilligendienst, nicht aber für Studenten.
Der München Pass bietet verbilligte Eintrittskarten für den Tierpark, Schwimmbäder (einmal pro Jahr sogar umsonst), für Sportstätten, Museen, Kinos, Theater, verbilligte MVV-Karten. Besonders interessant ist das verbilligte Sozialticket für den MVV die Isarcard S, das für das gesamte Stadtgebiet München nur 31,10 € kostet im Monat (zum Vergleich eine Isarcard 65 kostet 52,30 €). Allerdings darf man hier morgens zwischen 6 und 9 Uhr nicht fahren. Für den München Pass gelten geringere Vermögensgrenzen als beim Wohngeld (die gleichen wie bei den Sozialleistungen nach SGB IX oder XII) pro erwachsener Person 10.000 € und pro Kind jeweils 500 €. Als Einkommen darf eine einzelne Person monatlich höchsten1.660 € netto als Einkommen haben, 2 erwachsene Personen 2.490 €, eine Familie mit einem Kind 2.990 €, jede weitere Person ab 14 Jahren 830 €, bis 13 Jahre 500 €.
Zugegeben es ist lästig, weil man viele Unterlagen* einreichen muss, aber es lohnt sich, den Antrag zu stellen!
*genaue Auflistung der benötigten Unterlagen im Internet unter München-Pass oder im Informationsblatt erhältlich in der Stadtinformation am Marienplatz
Carola Walla