Menschen mit Behinderungen erhalten deutlich mehr Mobilitätshilfe
Wegen der erhöhten Spritpreise und steigenden Inflationsrate stockt der Bezirk Oberbayern die Geldpauschalen für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen jetzt deutlich auf. Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des oberbayerischen Bezirkstags beschloss am 22. September einstimmig eine Erhöhung um 30 Prozent. Bezirkstagspräsident Josef Mederer sagte:
„Das sind wir in der aktuell schwierigen Situation Menschen mit Behinderungen schuldig, damit sie mobil sein und weiterhin am sozialen gesellschaftlichen Leben teilhaben können.“
Ein Konzert genießen, Angehörige treffen oder ein Fußballspiel besuchen: Dazu nutzen viele Menschen mit Behinderungen die sogenannte Mobilitätshilfe. Der Sockelbetrag für die Mobilitätshilfe steigt nun von 110 auf 143 Euro. Menschen, die in stationären Wohnformen leben, können für Fahrten zur Teilhabe am sozialen Leben künftig 268 Euro pro Monat (alt: 206) erhalten. Der Höchstbetrag wurde auf 403 Euro (310) festgesetzt. Da der Bezirk Oberbayern mit der Mobilitätshilfe den tatsächlichen Bedarf abdeckt, können die erstatteten Mittel auch über dem Höchstbetrag liegen. Die Mobilitätshilfe wird abhängig von Einkommen und Vermögen gewährt. Die Anpassung tritt bereits zum 1. Oktober 2022 in Kraft.
Soziale Teilhabe stärken
Laut einer Erhebung des Bezirks Oberbayern haben sich die Taxitarife und die Preise für die Behindertenfahrdienste seit 2020 um bis zu 18 Prozent erhöht. Im Preisgefüge zu Buche schlagen auch die Anpassung des Mindestlohns von insgesamt über 26 Prozent sowie die massiv gestiegene Inflationsrate. „Mit unserem Beschluss stärken wir die soziale Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen“, sagte Bezirkstagspräsident Mederer. „Wir lassen niemanden im Regen stehen.“
Sockelbetrag ohne Nachweis
Personen mit Behinderungen, die Fahrdienste in der Freizeit nutzen, erhalten den Sockelbetrag ohne Nachweis. Nur wenn Menschen mit Behinderungen höhere Leistungen als den monatlichen Sockelbetrag beantragen, müssen sie den Bedarf in einem vereinfachten Verfahren nachweisen und kurz begründen.
Weitere Informationen:
In Oberbayern erhalten rund 2 800 Personen Mobilitätshilfe. Für 2022 hat der Bezirk dafür in seinen Haushalt 3,1 Millionen Euro eingestellt. Die Anpassung führt zu einem Plus in Höhe von voraussichtlich 801 000 Euro. Mit der Mobilitätshilfe können Menschen mit Behinderungen Fahrten zur Familie, zu kulturellen und sportlichen Veranstaltungen sowie zu geselligen Ereignissen finanzieren. Mobilitätshilfe gibt es nicht für Fahrten zum Arzt, zu therapeutischen Maßnahmen, zur Ausbildungsstätte und zum Arbeitsplatz oder zu teilstationären Einrichtungen wie beispielsweise der Tagespflege. Hier sind meist andere Kostenträger wie die Kranken- und Pflegekassen oder die Agentur für Arbeit zuständig.