Liebe Mitglieder, liebe Freunde,
wieder neigt sich ein Jahr dem Ende zu. Und 2020 ändert sich viel, auch für Menschen mit Behinderung. Die nächste Stufe des Bundesteilhabegesetzes tritt dann in Kraft: Die Fachleistungen der Eingliederungshilfe werden von der Sozialhilfe getrennt und in ein eigenes Teilhaberecht gefasst.
Das bedeutet – im besten Falle jedenfalls – deutlich mehr Selbstbestimmung für viele Menschen mit Behinderung. Und: deutlich mehr Verantwortung für alle! Ein schieres „weiter so“ wie bisher kann und darf es weder für die Träger der Einrichtungen noch für die Kostenträger geben! Durchaus ein recht schmerzhafter Prozess für den einen oder anderen.Das Bundesteilhabegesetz ist definitiv eine der größten Herausforderungen der Politik für Menschen mit Behinderung. Und es kann eine gewaltige Chance sein.Für einen echten, noch nie dagewesenen Paradigmenwechsel endgültig weg von Fürsorge und Bevormundung, hin zu konsequenter Selbstbestimmung und einer wirklich eigenverantwortlichen Lebensgestaltung für alle.
Aber: Bei einigen Schritten auf diesem Weg drängt die Zeit mittlerweile sehr. Zum Beispiel beim Thema Bedarfsermittlungsinstrument. Bayern ist hier sehr spät dran. Nahezu alle anderen Bundesländer haben inzwischen ein solches Instrument. Nur in Bayern ist leider immer noch nicht klar, ob und wie eine unabhängige Instanz bei den Befragungen zur Bedarfsermittlung helfen könnte, damit die Interessen und Wünsche der Betroffenen auch tatsächlich so frei wie möglich von Träger- und Kostenträger-Kalkulationen ermittelt werden können. Hier wünsche ich allen Beteiligten deutlich mehr Mut auf dem Weg in eine inklusivere Zukunft. Auf geht´s!
Zum Schluss wieder mein Appell an Sie/Euch: Wenn Euch/Ihnen ein Thema besonders wichtig ist, dann schreibt/schreiben Sie doch einfach mal einen etwas darüber für die Clubpost! Wir suchen immer wieder Beiträge, Fotos und Erlebnisse. Schickt/schicken Sie uns einfach eine Mail an