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Wege zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen

Zur Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen gibt es verschiedene Wege, einen Zuschuss oder einen Kredit zu bekommen.
Im letzten Jahr ist ein Förderprogramm der KfW-Bank aufgelegt worden mit dem Ziel, barrierereduzierende Maßnahmen zu unterstützen. Das Förderprogramm heißt "Altersgerecht umbauen" und ist in einer Kreditvariante oder in einer Zuschussvariante abrufbar.
Das Programm ist nicht an den aktuellen Gesundheitszustand oder an Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Antragstellers gebunden, also auch für jüngere Menschen und Familien, auch präventiv geeignet. Es lässt sich ggf. mit anderen Förderungen der KfW-Bank kombinieren: Energetische Sanierung oder Modernisierung älterer Immobilien.
Antragsteller können bei der Kreditvariante Privatpersonen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossen¬schaften, Gemeinden, Kreise, Körperschaften des öffentlichen Rechts sein.
Bei der Zuschussvariante sind nur private Eigentümer mit bis zu 2 Wohneinheiten, bzw. Wohneigentumsgemeinschaften angesprochen.
Die Höhe der Leistung ist
•    bei der Kreditvariante ein zinsgünstiger Kredit bis zu 50.000.- €, (bis zu 100% der förderfähigen Kosten). Eine Kombination mit anderen Förderungen ist zulässig. Die Kreditbedingungen, Laufzeit, Tilgung sind über die Hausbank zu erfragen.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank vor Beginn der Maßnahme mit Kostenvoranschlag und Bestätigung eines Architekten.

•    bei der Zuschussvariante 5 % der förderfähigen Baukosten, maximal 2.500 €.  Zuschüsse werden erst ab einem Betrag von 300.- Euro gewährt (also bei einer Bausumme von 6.000.- Euro). Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW-Bank, vor Beginn der Maßnahme!
Maßnahmen in diesem Förderprogramm sind: Maßnahmen zur Barriere¬reduzierung im Bestand in der Wohnung oder im Wohnumfeld. In der technischen Anlage sind sog. Förderbausteine definiert: Umbau von Wohnungen, Schaffen von Bewegungsflächen, Anpassen des Wohnumfelds, Schaffung von Gruppenräumen, Wohnflächenerweiterung. Die Förderbausteine orientieren sich an der neuen DIN E 18040 Teil 2.
Die Grundlagen für die Antragstellung sind nachzulesen unter www.kfw.de, dort finden Sie:
•    das Merkblatt „Wohnraum modernisieren“
•    die Technischen Mindestanforderungen für altersgerechtes Umbauen

Wenn das eigene Sparbuch nicht ausreicht, weil vielleicht nichts oder nur wenig darauf zu finden ist, werden Münchner Bürger/innen mit kleinem Einkommen durch das Förderprogramm der Stadt München unterstützt.

Bürger/innen der LH München mit Pflege- oder Hilfsbedürftigkeit bei gleichzeitig geringem Einkommen können einen Antrag stellen. Es gilt das Prinzip der Nachrangigkeit vor allen anderen öffentlichen Leistungen, d.h. alle anderen Fördermöglichkeiten müssen vorher abgefragt sein.

Die Einkommensberechnung wird an den §9 WoFG angelehnt (siehe auch www.baufoerderer.de). Die Einkommensgrenze wird um 60% erhöht, und zusätzlich werden bestimmte Freibeträge anerkannt.
Es werden bauliche Maßnahmen (z.B. Badein- bzw. -umbau, Türverbreiterungen, Lifte, Rampen, etc.) gefördert bis zu einer maximalen Grenze von 6.900 €.
Detaillierte Informationen sind in den Richtlinien über die Förderung von Wohnungsanpassungsmaßnahmen festgehalten. Ein Merkblatt gibt darüber Auskunft. Der Antrag wird gestellt an die Beratungsstelle Wohnen / Stadtteilarbeit e.V. Dort werden Sie auch ausführlich dazu beraten.
Die Beratungsstelle Wohnen unterstützt bei Fragen der Wohnungsanpassung und der Finanzierung, auch zu weiteren Fördermöglichkeiten als den oben beschriebenen. Das Beratungsangebot gilt für Bürger/innen in der Stadt und im Landkreis München.
Sabine Nowack