Der Selbstmord ist nach deutschem Recht keine Straftat. Das bedeutet, dass auch eine Beihilfe zum Selbstmord, selbst wenn sie gewerbsmäßig durch eine der hinlänglich dafür bekannten Organisationen erfolgt, nicht strafbar sein kann, denn Beihilfehandlungen sind nach dem deutschen Strafrecht zwingenderweise nur zu einem seinerseits strafbaren Handeln strafbar. Diese Rechtslage wird von vielen als unbefriedigend empfunden.
Insbesondere Politiker der Union planen deshalb eine Verschärfung des geltenden Strafrechts und beabsichtigen, eine geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu verbieten. Nach den Plänen der Koalitionspartner sollen ab Herbst 2014 die einzelnen Positionen fraktionsintern geklärt werden, bevor im dritten Quartal 2015 im Bundestag ohne Fraktionszwang darüber abgestimmt wird. Folglich verwundert es nicht, wenn sich derzeit fast jeden Tag Stimmen zu Wort melden, die die eine oder andere Position vertreten. So sprach sich der Bundestagsvizepräsident Hintze (CDU) in der taz dafür aus, Menschen „selbst entscheiden“ zu lassen, ob sie „in einer ausweglosen Situation“ entsprechende Hilfe in Anspruch nehmen (taz vom 05.08. 2014). Nur wenige Tage danach lehnt der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, eine Beihilfe von Ärzten zum Suizid explizit ab (Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 09.08.2014). Und jeder, der in der eigenen Familie oder im Freundes- oder Bekanntenkreis mit der Thematik konfrontiert wurde, wird aus dieser Erfahrung heraus seine eigene Position entwickelt haben. Auch Sie.
Möchten Sie diese Erfahrungen mit uns teilen? Oder mit Ihren Gedanken zu aktiver oder passiver Sterbehilfe, gewerbsmäßiger oder individueller Beihilfe zum Selbstmord einen Beitrag im Ringen um eine gesellschaftlich akzeptierte Lösung liefern? Schreiben Sie uns!
Wir werden die Oktoberausgabe der Clubpost schwerpunktmäßig dem Thema Sterbehilfe widmen und die Thematik aus mehreren Blickwinkeln beleuchten. Ihre Beiträge würden diese Bestandsaufnahme sehr bereichern und sind daher äußerst willkommen!
Wolfgang Vogl